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Stand: September 2017

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der MSN communication GmbH (nachfolgend „MSN-COM“), Rheinstrasse 96, 56235 Ransbach-Baumbach, Amtsgericht Montabaur HRB 7437) und dem Kunden, der kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (nachfolgend „Kunde“), gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen („AGB“).

1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn MSN-COM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn MSN-COM in Kenntnis entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Geschäfte der Parteien, ohne das MSN-COM in jedem Einzelfall wieder auf diese hinweisen müsste. Über Änderungen der AGB wird MSN-COM den Kunden unverzüglich informieren. Für den Kunden nachteilige Änderungen berechtigen diesen zum Widerspruch, im Falle unzumutbarer Änderungen auch zur Kündigung, wobei der Vertrag nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beendet werden kann. Das Recht zum/r Widerspruch/Kündigung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung ausgeübt wird. Das Recht zum/r Widerspruch/ Kündigung besteht nicht, wenn die Änderungen auf gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Vorgaben beruhen (z.B. Änderung des USt-Satzes, Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte, o.ä.).

1.3 Die AGB gelten in Verbindung mit dem Vertrag, den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, der jeweils aktuellen Preisliste (bzw. den evtl. unter www.msn-com.de dargestellten Konditionen) und dem Telekommunikationsgesetz (TGK). Bei unterschiedlichen Angaben zum gleichen Thema gilt folgende absteigende Rangfolge der Vertragsdokumente:

1. Vertrag

2. Leistungsbeschreibungen, aktuelle Preislisten

3. AGB (niedrigster Rang)

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle schriftliche Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB.

 

2 Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt zustande, indem MSN-COM den Auftrag des Kunden bestätigt oder die beauftragte Leistung bereitstellt.

2.2 MSN-COM ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet und behält sich vor, die Annahme insbesondere von folgenden Bedingungen abhängig zu machen:

a) Bonitätsprüfung,

b) technische Realisierbarkeit (insb. LAN-Geeignetheit, SDSL-Verfügbarkeit),

c) ggf. durch den Kunden zu erbringende, angemessene Sicherheitsleistung.

 

3 Regulatorische Rahmenbedingungen

3.1. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Vertragserfüllung maßgeblich durch die jeweils geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (insb. das TKG, die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, die mit der Deutschen Telekom AG und anderen Netzbetreibern geltenden Zusammenschaltungs- und Fakturierungsbedingungen sowie Entscheidungen der BNetzA, der Verwaltungsgerichte und ggf. anderer Behörden oder Gerichte).

3.2. MSN-COM ist im Falle von Änderungen dieser Rahmenbedingungen berechtigt, nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) die Konditionen anzupassen. Wird die Leistung durch eine Änderung ökonomisch oder technisch wesentlich erschwert, steht MSN-COM ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn eine Anpassung des Vertrages nicht zu sachgerechten und zumutbaren Ergebnissen führt. Diese Kündigung führt nicht zu weiteren Ansprüchen des Kunden.

 

4 MSN-COM Hardware/IP Endgeräte

4.1 MSN-COM bietet optional IP-Endgeräte (IP-Telefone, IP-Hardphones/Softphones, Router und sonstige IP-Endgeräte) an. Die Bestellung von technischen Geräten durch den Kunden gilt als verbindlich Angebot an MSN-COM zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Geräte durch MSN-COM zustande. Sämtliche Geräte verbleiben bis zur vollständigen Leistung des Kaufpreises im Eigentum von MSN-COM.

4.2. Die MSN-COM-Dienstleistung ist ausschließlich mit von MSN-COM zertifizierten Endgeräten zu betreiben. Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt MSN-COM keine Haftung und/oder Gewährleistung.

4.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.

4.4 Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung per Vorkasse und Gefahr des Käufers.

4.5 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MSN-COM die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von MSN-COM nicht zu vertreten. Sie berechtigen MSN-COM die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.6 Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird MSN-COM von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

4.7 Sofern MSN-COM die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.

4.8 MSN-COM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

4.9. Betreffs „Gefahrenübergang“ gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

4.10 Bezüglich „Annahmeverzug“ gilt: Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist MSN-COM berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. MSN-COM kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.

4.11 Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer MSN-COM als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Nettorechnungswertes, höchstens jedoch 30 Euro pro Woche, zu bezahlen - es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann MSN-COM den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.

4.12 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf schriftliches Abnahmeverlangen schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann MSN-COM die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. MSN-COM ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Brutto-Kaufpreises – es sei denn der Käufer weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

4.13 Gewährleistung/IP-Endgeräte und Zubehör: Die Leistungserbringung erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

4.15 Die Mängelrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

4.16 Ist die von MSN-COM gelieferte Ware mangelhaft, so ist MSN-COM zunächst zur Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache (Neulieferung) berechtigt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MSN-COM über. Im Falle der Reparatur werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.

4.17 Stellt MSN-COM bei dem Einschicken der Sache zur Reparatur fest, dass diese nicht defekt sind, werden von MSN-COM Überprüfungs- und Versandkosten berechnet.

4.18 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein unberechtigter Mangel berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

4.19 Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4.20 Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels des gelieferten Produkts verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Produkte ist die Gewährleistung ausgeschlossen. § 444 BGB sowie Schadensersatzansprüche des Käufers nach Maßgabe der Ziff. 19.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

4.21 Als Beschaffenheit des Produkts gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpassungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Produkts dar. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, ist MSN-COM lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage nicht entgegensteht.

4.22 Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch MSN-COM nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

4.23 Unberührt bleiben die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB.

4.24 Optional besteht für den Kunden die Möglichkeit, die Hardware von einem Dritten zu leasen. MSN-COM vermittelt zu diesem Zweck einen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber, für den ggf. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers gelten. Zusätzliche Vereinbarungen zwischen MSN-COM, dem Kunden und dem Leasinggeber bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

5 Software, Lizenzen, Urheberrecht

5.1. Soweit MSN-COM dem Kunden zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Software überlässt, erhält der Kunde von MSN-COM für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software (Lizenz). Räumt MSN-COM dem Kunden Mehrfachlizenzen der Software ein, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Software" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.

5.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung durch jeden Nutzer der überlassenen Software sicherzustellen. Der Kunde darf jede Software gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine Nutzung der Software liegt vor, wenn sich die Software im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Eine Software, die lediglich zum Zwecke der Softwareverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

5.3. Der Kunde darf zur Datensicherung nach den Regeln der Technik die notwendigen Sicherungskopien der Software erstellen. Sofern das Handbuch auf einem Datenträger übermittelt wird, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von MSN-COM nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als in den Vertragsdokumenten und im Handbuch beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist oder von MSN-COM durch vorherige schriftliche Zustimmung ausdrücklich gestattet wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

5.4. Nach Ablauf eines zeitlich beschränkten Nutzungsrechts für die Software oder nach wirksamer Kündigung des Nutzungsrechts hat der Kunde alle Datenträger mit Software, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an MSN-COM zurückzugeben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber MSN-COM bestehen über die Vertragsbeendigung hinaus fort.

5.5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 5.1 bis 5.4 geregelten Pflichten verspricht der Kunde MSN-COM eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00, es sei denn, der Kunde hat die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten. MSN-COM ist berechtigt, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben unberührt. Insbesondere behält MSN-COM sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

 

6 Leistungsbereitstellung

6.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn MSN-COM diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.

6.2. MSN-COM darf sich zur Vertragserfüllung Dritter (Subunternehmer) bedienen.

 

7 Rücktrittsrecht

7.1 MSN-COM ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich wesentliche Leistungshindernisse ergeben, die die Vertragserfüllung (z.B. technisch) unmöglich machen.

 

8 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet,

a) MSN-COM alle zur Leistungserbringung erforderlichen Daten richtig und vollständig mitzuteilen und MSN-COM unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von MSN-COM binnen l4 Tagen ab Zugang der Anfrage die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dies betrifft insbesondere Namen, Rechtsform, Geschäftssitz, Bankverbindung, Rechnungsanschrift und die postalische Anschrift des Kunden sowie Namen, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie die Telefon und Telefax-Nummern des technischen Ansprechpartners;

b) seine Stammdaten, besonders bezüglich Standorten und deren Einfluss für Notrufe (siehe Leistungsbeschreibung) laufend zu aktualisieren, soweit diese Einfluss auf die von MSN-COM zu erbringenden Leistungen haben;

c) die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen und/oder nutzen zu lassen. Er wird im Rahmen seiner Möglichkeiten insbesondere dafür Sorge tragen, dass unter Nutzung der durch MSN-COM zur Verfügung gestellten Leistungen keine ungesetzlichen Inhalte versandt werden. Dieses Verbot gilt beispielsweise für die Versendung von unerwünschter Werbung sowie für Inhalte mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vorschrift kann MSN-COM die vertragsgegenständliche Leistung sperren;

d) von MSN-COM zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangsdaten und/oder Passwörter streng geheim zu halten und MSN-COM unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten und/oder das Passwort bekannt geworden sind. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Zugangsdaten und/oder Passwörter Leistungen von MSN-COM nutzen, haftet der Kunde gegenüber MSN-COM auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz;

e) MSN-COM und ihren Subunternehmern den Zugang zu den Service- und Technikeinrichtungen innerhalb des Gebäudes ermöglichen, wenn und soweit dieses für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Die dem Kunden von MSN-COM überlassenen Service- und Technikeinrichtungen dürfen ausschließlich am vereinbarten Standort des Kunden genutzt werden. Sie sind auf seine Kosten mit Elektrizität sowie erforderlichenfalls Potentialausgleich und Erdung zu versehen;

f) in regelmäßigen kurzen Abständen Sicherungskopien von verlustgefährdeten Daten zu erstellen, um so sicherzustellen, dass die Daten bei Verlust mit möglichst geringem Aufwand wiederhergestellt werden können.

8.2. Der Kunde sichert zu, dass Telefonnummern, mit deren Übernahme er MSN-COM beauftragt, frei von Rechten Dritter sind.

8.3. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Sprachqualität ist MSN-COM berechtigt, den Telefonnetzbetreiber nach eigenem Ermessen auszusuchen und zu wechseln. Falls regulierte Prozesse dies erfordern, ermächtigt der Kunde MSN-COM zur Abgabe entsprechender Willenserklärungen im Namen des Kunden, um die Umstellung zur ermöglichen. Der Kunde ist auf Nachfrage verpflichtet, diese Willenserklärungen ggf. schriftlich zu bestätigen.

8.4. Begeht der Kunde einen schwerwiegenden Verstoß gegen vorstehende Verpflichtungen oder stellt er einen solchen Verstoß durch Dritte trotz Aufforderung von MSN-COM nach Ablauf einer hierfür gesetzten angemessenen Frist nicht ab, obwohl er hierzu in der Lage wäre, so ist MSN-COM berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung zu sperren.

 

9 Tk-Dienstleistungen

9.1. Die Verfügbarkeit der durch MSN-COM verantworteten Telekommunikationsdienstleistungen (SIP Telefonanlage Cloud und SIP Trunking) beträgt über das Jahr gemittelt 98%. Geplante und mitgeteilte Wartungsarbeiten sowie Zeitverluste bei der Entstörung, für die MSN-COM nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung.

9.2 Die Verfügbarkeit der Breitband-Anschlussleitungen (Vorleistung Dritter) beträgt gemäß der Vorgaben der Deutschen Telekom AG 98,5%.

9.3 Alle von MSN-COM angebotenen Telefon-Flatrates gelten jeweils immer für alle in einem Vertrag hinterlegten Nebenstellen/ Sprachkanäle. Bei einer nachträglichen Erweiterung der Anzahl gilt der im Vertrag vereinbarte Flat-Tarif auch für die neuen Nebenstellen/Sprachkanäle.

9.4 Die Nutzung der von der MSN-COM angebotenen Flatrates (z.B. Festnetz Deutschland, Mobilfunk Deutschland und Festnetz International sind nur im Rahmen eines allgemein geschäftsüblichen Telefonie- und Datenaufkommens und einer geschäftsüblichen Verteilung der Sprach-, Fax- und Datenverbindungen möglich. Ein Nutzungsausschluss gilt insbesondere für Datenverbindungen und Anbieter von Mehrwert-, Telekommunikations- und Massen-Telekommuni-kationsdiensten (insbesondere Faxbroadcast-Diensten), Call-Center und Telefonmarketing-Dienstleistungen sowie für Unternehmen, die in der Marktforschung tätig sind.

9.5 Die MSN-COM behält sich vor, das kundenbezogene Recht zur Nutzung einer Flatrate (oder mehrerer Flatrates) mit einer Frist von vier Wochen aufzukündigen für den Fall, dass das „Gebot der fairen Geschäftspartnerschaft“ nicht mehr gegeben ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine aus betriebswirtschaftlicher Sicht vertretbare Bereitstellung der Flatrate (d.h. für die MSN-COM zumindest kostendeckend) aufgrund von Nutzerverhalten nicht mehr gewährleistet ist. Bei klarem Missbrauchsverhalten (siehe auch 8.1) behält sich die MSN-COM das Recht der fristlosen Kündigung vor.

9.6 Im Falle der Kündigung einer Flatrate durch die MSN-COM hat der Kunde die Möglichkeit, zukünftige Telefoniedienste gemäß eines gültigen Business-Tarifs auf Minutenpreisbasis (Einzelverbindungen) zu beziehen. Durch die Kündigung eines Flat-Dienstes und/oder die Umstellung auf Einzelverbindungsabrechnung ist die Gültigkeit (u.a. Laufzeit) des Vertrages über die Nutzung der SIP Telefonanlage Cloud oder des SIP Tk-Anlagenanschlusses nicht betroffen.

 

10 Termine und Verzug

10.1 Bei den von MSN-COM für die Bereitstellung der vertraglichen Leistung genannten Terminen (z.B. Realisierungstermine) handelt es sich um ungefähre Angaben, es sei denn, sie sind von MSN-COM ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Sollte MSN-COM Termine nicht einhalten können, wird MSN-COM den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Termin mitteilen.

10.2. Nimmt der Kunde die von MSN-COM bereitgestellte vertragliche Leistung nicht an (z.B. indem er erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt) kann MSN-COM den Kunden hierzu unter Fristsetzung auffordern. Befindet sich der Kunde im Verzug mit der Annahme kann MSN-COM die vereinbarten einmaligen und/oder monatlichen Entgelte berechnen und ggf. weitere Rechte gem. §§ 300 ff. BGB geltend machen.

10.3. Ist ein Termin für den Besuch eines Servicetechnikers beim Kunden vereinbart worden, wird der Kunde während des von MSN-COM genannten Zeitfensters erreichbar sein. Ist ein weiterer Servicetermin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, MSN-COM die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten zu erstatten.

10.4. Gerät MSN-COM mit Leistungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn MSN-COM eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss in schriftlicher Form erfolgen.

 

11 Verbindungsentgelte

11.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Nutzung seines Anschlusses zu vergüten, die er zu vertreten hat.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, welche durch den Nutzer oder den Mitbenutzer verursacht worden sind. Dies gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung, soweit er nicht nachweist, dass ihm keine Pflichtverletzung zur Last zu legen ist.

 

12 Rechnungsstellung

12.1 Der Kunde erhält von MSN-COM in der Regel monatlich eine Rechnung. Die Rechnungszustellung erfolgt als online-Rechnung an eine vom Kunden anzugebende E-Mail-Adresse.

12.2 Bei der Nutzung von offline-gebillten Mehrwertdiensten (z. B. 118xx, 0900er) kann es, in Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abrechnung dieser Nutzung sowie zu Ungenauigkeiten bei aktuellen Kostenstatistiken kommen.

 

13 Preise und Zahlungsbedingungen

13.1 Die Höhe des nutzungsunabhängigen Grundentgelts bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste (bzw. den Konditionen dargestellt unter www.msn-com.de). Für die Höhe des nutzungsabhängigen Entgelts ist jeweils die bei Nutzung der Leistung aktuelle Preisliste maßgeblich (vgl. Ziffer 14).

13.2 Entgeltforderungen von MSN-COM sind unmittelbar mit Zugang der Rechnung (in der Regel per E-Mail) zur Zahlung fällig. Der Kunde ermächtigt MSN-COM alle fälligen Entgelte und anderweitigen Zahlungsverpflichtungen von seinem Konto im Wege des SEPA-Lastschrift-Verfahrens einziehen zu lassen. Hierfür erteilt der Kunde MSN-COM ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Bei Widerruf oder Nichterteilung der Einzugsermächtigung wird ein Bearbeitungsentgelt für die höheren Aufwände des Inkassos in Höhe von € 8,90 zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Rechnungsstellung fällig.

13.3. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden auf dem Konto von MSN-COM gutgeschrieben wurde, es sei denn, der Kunde hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Im Fall des Verzugs hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen i.H.v. acht (8) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch MSN-COM nicht aus.

13.4. Der Kunde hat Beanstandungen gegen die Rechnung innerhalb von acht (8) Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber MSN-COM schriftlich zu erheben und mitzuteilen. Die Unterlassung einer rechtzeitigen Mitteilung gilt als Genehmigung der Rechnung.

13.5 Gegen Forderungen von MSN-COM kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht gleichfalls nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig fest-gestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

13.6 Ändern sich zu einem Zeitpunkt innerhalb des Abrechnungszeitraums die Entgelte oder deren Bestandteile (z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer), so erfolgt eine separate Abrechnung des Leistungszeitraums vom Beginn des Abrechnungszeitraums bis zum Änderungszeitpunkt und des Leistungszeitraums vom Änderungszeitpunkt bis zum Ende des Abrechnungszeitraums.

13.7 Für den Fall, dass SEPA-Lastschrift-Mandate von der bezogenen Bank nicht ausgeführt werden, ist MSN-COM berechtigt vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz i.H.v. EUR 28,00 je zurückgewiesene Transaktion zu erheben. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden bei MSN-COM überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist oder dass der Kunde den Schaden nicht zu vertreten hat.

13.8 MSN-COM ist berechtigt, die Aktivierung von Diensten erst nach Zahlung der für die Anschaltung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.

13.9 Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail zugestellt, wünscht der Kunde die Zustellung der Rechnung per Brief-post, berechnet MSN-COM einen Aufpreis in Höhe von 4,00 € Rechnung.

 

14 Sperre

14.1. Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen über einen Zeitraum von mehr als zwei (2) Wochen in Verzug, kann MSN-COM den Telefonanschluss auf Kosten des Kunden und nach Maßgabe des § 45k TKG sperren. In Übereinstimmung mit dem TKG sind dann Telefonate nur noch eingeschränkt bzw. gar nicht mehr möglich. Für die Sperre erhebt MSN-COM einen pauschalierten Schadensersatz i.H.v. EUR 20,00. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten, genauso kann MSN-COM einen nachweislich höheren Schaden geltend machen. Für die Dauer der Sperre bleibt der Kunde weiterhin zur Zahlung der nutzungsunabhängigen Entgelte verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.

 

15 Änderungen der AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise

15.1. MSN-COM ist berechtigt, die AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von MSN-COM für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung wird dem Kunden jeweils schriftlich einen Monat vorher mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen, wenn er sie beispielsweise für unzumutbar erachtet. Der Widerspruch muss in diesem Fall innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung beim Kunden schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist hierfür das Datum des Zugangs bei MSN-COM. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, so gelten die Änderungen und/oder Ergänzungen als genehmigt. MSN-COM wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist MSN-COM berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

15.2. Bei Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte (z.B. lnterconnectpreise, TAL-Entgelte) um mehr als 3% zu Ungunsten von MSN-COM bzw. bei grundlegenden Änderungen regulierter Entgelte aufgrund gerichtlicher oder regulatorischer Entscheidungen (z.B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von MSN-COM um mehr als 3% zu Ungunsten von MSN-COM hat MSN-COM das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte sowie die einmaligen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht zudem nicht, sofern durch regulatorische Entscheidungen die gültigen Entgelte zwischen MSN-COM und dem Kunden gesetzlich neu festgelegt werden (z.B. Festsetzungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ("Bundesnetzagentur") im Bereich von Premium-Diensten, Massenverkehrsdiensten u.Ä.). ln diesem Fall gelten die festgesetzten Entgelte unmittelbar. MSN-COM informiert den Kunden unverzüglich über diese Festsetzungen.

15.3 Bei Änderungen der Terminierungspreise (Verbindungspreise) ins Ausland seitens der Carrier (Colt, Telefonica, QSC, BT, etc.) um mehr als 3% zu Ungunsten von MSN-COM, hat MSN-COM das Recht, die monatlichen und nutzungsabhängigen Entgelte unter Berücksichtigung der gebotenen Wirtschaftlichkeit mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat entsprechend anzupassen. MSN-COM hat in diesem Zusammenhang das Recht, betroffene Zielländer/Destinationen gemäß veränderter Einkaufskonditionen auch anderen Regionen zuzuweisen, auch wenn damit die Anwahl der jeweiligen Destination nicht mehr über einen Flat-Tarif möglich wird. Ein Anrecht seitens des Kunden auf Entschädigungszahlung durch MSN-COM für anfallende Mehrkosten gibt es nicht.

15.4 MSN-COM ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.

 

16 Vertragslaufzeit und Kündigung

16.1 Die Vertragslaufzeit für die Nutzung der SIP Telefonanlage Cloud oder eines SIP Tk-Anlagenanschlusses richtet sich nach dem im Vertrag angegebenen Zeitraum und beginnt mit der Bereitstellung der Dienstleistung durch MSN-COM. Für die Bestellung von einzelnen CentrexX-Nebenstellen oder SIP Sprachkanälen gibt es keine Mindestlaufzeit, wenn vertraglich keine vereinbart wurde. Die Kündigungsfristen für die Bereitstellungsverträge SIP Telefonanlage Cloud oder SIP Tk-Anlagenanschluss betragen jeweils 3 Monate zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich der jeweilige Vertrag um den im Erstvertrag gewählten Vertragszeitraum. Die fortlaufende automatische Vertragsverlängerung ist dabei jeweils auf maximal 12 Monate begrenzt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

16.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MSN-COM beispielsweise dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät oder MSN-COM Kenntnis davon erhält, dass ein als Geschäftskunde angemeldeter Kunde tatsächlich als Privatverbraucher einzuordnen ist.

16.3. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

16.4 MSN-COM ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags und Sperrung der Leistungen insbesondere berechtigt, wenn:

a) ein Fall des Missbrauchs oder der Verdacht einer Straftat besteht,

b) der Kunde seine Zahlungen nachhaltig (z.B. 2 Monate in Folge) einstellt,

c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird

oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die

befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann,

d) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt,

e) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind.

16.5 Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Folge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn MSN-COM den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt. In diesen Fällen werden Anschlusskosten nicht zurückerstattet. Etwaige Schadensersatzansprüche von MSN-COM bleiben unberührt.

 

17 Haftung MSN-COM

17.1 Die Haftung von MSN-COM für

o Schäden des Kunden infolge des Fehlens einer garantierten Eigenschaft,

o Schaden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von MSN-COM oder seiner Erfüllungsgehilfen,

o Schäden des Kunden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Schäden des Kunden nach dem produkthaftungsgesetzt ist nach Maßgabe der gesetzlichen

Bestimmungen unbeschränkt.

17.2 Für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden haftet MSN-COM nur, sofern diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.

17.3. Die Haftung von MSN-COM für einfache Fahrlässigkeit ist des Weiteren auf den Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt. Für sonstige, entferntere Schäden haftet MSN-COM nicht.

17.4. Sofern nach Ziffer 17.2 ein Ersatz sog. reiner Vermögensschäden in Betracht kommt, ist dieser in jedem Fall auf den Nettobetrag des Umsatzes des Kunden des letzten Monats aus diesem Vertrag begrenzt, sollte der Monatsumsatz EUR 2.500,00 unterschreiten, beträgt die Haftungsgrenze EUR 2.500,00.

17.5. MSN-COM haftet grundsätzlich nicht in Fällen höherer Gewalt, auch nicht wegen einer Beeinträchtigung oder eines Ausschlusses seiner Pflichten aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MSN-COM liegen (z.B. Systemstörungen bei Vorleistungslieferanten der MSN-COM). MSN-COM haftet ebenfalls nicht für von MSN-COM veranlasste Zugangsbeschränkungen, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.

17.6. Für Vermögensschäden aufgrund eines Datenverlusts haftet MSN-COM auch bei leichter Fahrlässigkeit, soweit der Kunde seine Verpflichtung nach Ziffer 8.1f) erfüllt hat. Die Haftung ist ausgeschlossen, sofern der Datenverlust auf Systemstörungen, Inkompatibilitäten oder Fehlkonfigurationen an der Hard- oder Software des Kunden zurückzuführen ist.

17.7. Die Haftungsbeschränkung nach§ 44a TKG bleibt von Vorstehendem unberührt.

17.8. MSN-COM haftet ausschließlich für Leistungen die in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgeführt sind nicht aber z.B. die notwendige Netzinfrastruktur.

17.9. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen nach dieser Bestimmung gelten auch für Ansprüche des Kunden gegen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MSN-COM.

 

18 Garantieversprechen

18.1 Im Falle einer von MSN-COM übernommenen Garantie haftet MSN-COM verschuldensunabhängig. Der Haftungsumfang für vom Garantieversprechen erfasste Sach- und Vermögensschäden ist jedoch auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt, höchstens auf den Betrag des Umsatzes des Kunden des letzten Monats aus diesem Vertrag.

 

19 Datenschutz

19.1 Eine Speicherung von Bestandsdaten wie z.B. Name, Firmierung, Anschrift etc. erfolgt nur, soweit es für die Begründung, Änderung oder Abwicklung eines Vertragsverhältnisses notwendig ist. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern sie nicht für die Durchführung von durch den Kunden explizit autorisierten Vertrags-verhältnissen mit Zulieferern erforderlich ist. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses werden diese Daten mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahrs gelöscht.

19.2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verkehrsdaten erfolgt nur zu den im TKG genannten Zwecken und in dem dort vorgeschriebenen Umfang. Alle Verkehrsdaten werden - soweit kein schwebender Widerspruch die weitere Vorhaltung der Verbindungsdaten eines Kunden erfordert - nach sechs (6) Monaten gelöscht.

19.3. Die Vorhaltung von Rechnungsdaten ist auf zehn (10) Jahre begrenzt und erfolgt in gesondert gesicherten Systemen. Ein Zugriff auf Rechnungsdaten ist nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahrs nur zu besonderen Anlässen und auf behördliche Anforderung möglich.

19.4. Jegliche sonstigen kundenbezogenen Daten (z.B. papierbasierter oder elektronischer Schriftverkehr, Trouble-Tickets) werden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Ablauf des auf die Beendigung folgenden Kalenderjahrs gelöscht bzw. anonymisiert.

19.5 MSN-COM ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und dafür auch dessen Firmenlogo zu verwenden. Der Kunde kann der Nennung und Verwendung zu jedem Zeitpunkt widersprechen.

19.6. MSN-COM weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Kunden ist bekannt, dass auch andere Teilnehmer am Internet unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren oder abzuhören.

19.7. MSN-COM setzt technische, organisatorische und betriebliche Sicherheitsmaßnahmen ein, um die jederzeitige Sicherheit von Bestands- und Verkehrsdaten zu gewährleisten und diese vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust oder Zerstörung durch Dritte zu schützen. Die genutzten Sicherheitsmaßnahmen und -Vorkehrungen werden entsprechend dem Stand der Technik fortlaufend verbessert und angepasst. Trotz aller Bemühungen um ein Höchstmaß an Datensicherheit kann MSN-COM keine Haftung für rechtswidrige Eingriffe Dritter übernehmen.

 

20 Sonstiges

20.1 MSN-COM ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird dadurch nicht begründet.

20.2. MSN-COM kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Dem Kunden steht in einem solchen Fall kein Kündigungsrecht zu. Der Kunde selbst kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MSN-COM nicht auf Dritte übertragen bzw. abtreten.

20.3. MSN-COM ist berechtigt, die Rechnungsstellung und den Zahlungsverkehr (sog. Billing Relationship) durch Dritte aufgrund einer Einziehungsermächtigung im Namen von MSN-COM oder aufgrund einer Abtretung im Namen des Dritten durchführen zu lassen.

20.4. Abweichungen von diesen AGB oder sonstigen vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses unterfällt der Schriftform.

20.5. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz. MSN-COM ist darüber hinaus einseitig berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

20.6. Für die von MSN-COM auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

20.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit des Vertrages sowie der restlichen Bestimmungen der AGB nach dem übereinstimmenden Parteiwillen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt im Wege ergänzender Vertragsauslegung eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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